Versicherung

6.1 „An wen muss ich mich wenden, um eine Perücke auf Rezept zu erhalten?“

Konsultieren Sie bitte Ihren Haus- oder Spezialarzt.

IV-Anmeldeformulare können Sie bei uns kostenlos beziehen und diese dann gegebenenfalls zum Arzttermin gleich mitnehmen, falls Ihnen dieser noch bevorstehen sollte.


6.2 „ Als Bezugsquelle für Haarersatz ist auf meiner IV-Kostenverfügung eine andere Firma vermerkt. Nun möchte ich bei Ihrer Firma etwas kaufen.

a) Ist dies möglich und

b) muss ich meine IV-Stelle darüber vorgängig informieren?“

a) Selbstverständlich dürfen Sie bei uns kaufen :-)

b) nein, Ihre IV-Stelle muss darüber nicht informiert werden.


6.3 Muss ich Haarersatz/Perücken bei einer Firma in meinem Wohnkanton beziehen?“

Nein, auch wenn diese falsche Aussage/Annahme (zu unserem Leidwesen...) leider nicht auszurotten ist.

Sie sind frei in Ihrer Wahl des Lieferanten. Als autorisierter Fachbetrieb sind wir bei allen kantonalen IV-Stellen in der Schweiz sowie im Fürstentum Liechtenstein als Lieferant zugelassen.


6.4 „Kann ich eine Perücke auf Rezept beziehen, wenn die Kostenverfügung der Versicherung oder IV-Stelle noch nicht vorliegt“.

Jein: In diesem Falle müssten Sie die Perücke beim Bezug vorerst selbst bezahlen, wobei Sie einen detaillierten, sauberen Verkaufsbeleg/Quittung erhalten, den Sie dann bei Vorliegen der Verfügung (resp. Bestätigung) an Ihre zuständige Versicherung zur Rückzahlung einreichen können. Liegt jedoch das Antragsformular mit der Unterschrift des Arztes beim Bezug des Zweithaares bereits vor, machen wir meistens freiwillig eine Ausnahme, indem wir Haarersatz zur Direktabrechnung mit der zuständigen Versicherungsstelle ausliefern.


6.5 „Muss für die direkte Abrechnung mit Versicherungen oder Sozialversicherungen zusätzlich bezahlt werden?“

Nein. Obwohl die administrative Abwicklung für uns aufwändiger ist, verrechnen wir zu identischen Preisen. Erstens können Sie als Kunde/Kundin ja nichts dafür und zweitens machen wir das Spiel nicht mit, den Versicherungen (ob privat oder gesetzlich) grundsätzlich mehr zu verlangen und somit die Gesundheitskosten in die Höhe zu treiben.